Pension "Zur Eiche"

Drebenstedt


AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und Restaurants. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Veranstaltungsräume sowie deren Nutzung zu anderen als den üblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

2.Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

3.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Anzahlung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und/oder die von ihm in Anspruch genommenen weiterer Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchsten jedoch um 10% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels und Restaurants mit einem Auftragsvolumen von über 1000,00 € sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug sofort zahlbar (Überweisung, Bar, EC- oder Kreditkarte). Rechnungen des Hotels und Restaurants mit einem Auftragsvolumen bis 1000,00 € sind am Tag der Veranstaltung oder bei Abreise direkt vor Ort im Hotel oder Restaurant bar, per EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

3. Anzahlungen/Deposit/Zahlungsbedingungen (gültig für Hotel-, Tagungs-, Bankett- und Restaurantbuchungen)

Zur endgültigen und verbindlichen Buchung stellt das Hotel/Restaurant dem Kunden eine Vorauszahlungsrechnung in Höhe von 10% der kalkulierten Auftragssumme (lt. Angebot oder Bestätigung). Die Anzahlung ist ohne Abzug sofort fällig.

8 Wochen vor Anreise oder Veranstaltungsdatum erstellt das Hotel/Restaurant eine Vorauszahlungsrechnung in Höhe von 60% der kalkulierten Auftragssumme (lt. Angebot oder Bestätigung). Die Anzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restsumme auf Basis einer ordentlichen Rechnungsstellung ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise)

Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt von Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne Zahlungs-, oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden  erlischt, wenn er die Buchung durch Leisten einer Anzahlung/Deposit (mindestens 10%) definitiv bestätigt oder wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlichen gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.

 

Stornobedingungen und Stornogebühren

·          Eine kostenfreie Stornierung einer Buchung (Hotel, Tagung oder Bankett) nach Auftragsannahme (mündlich oder schriftlich) durch das Hotel ist nicht möglich.

·          Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum/Anreisedatum berechnet das Hotel eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom vereinbarten/angebotenen Auftragswert.

·          Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum/Anreisedatum berechnet das Hotel eine Stornogebühr von 70% vom vereinbarten/angebotenen Auftragswert.

·          Bis 1 Woche vor Veranstaltungsdatum/Anreisedatum berechnet das Hotel eine Stornogebühr von 90% vom vereinbarten/angebotenen Auftragswert.

·          Danach berechnet das Hotel 100% vom vereinbarten/angebotenen Auftragswert (Dies entspricht auch der Berechnung bei Nichtanreise (NoShow).

 

Reduzierung und Erhöhung der Personenzahl (gültig nur für Tagungen und Bankettveranstaltungen

Der Kunde teilt dem Hotel/Restaurant die definitive Personenzahl bis 14 Tage vor dem Buchungstermin mit. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die, bei der Reservierung vereinbarte Personenzahl, kostenfrei um bis zu 20 Prozent reduziert werden. Eine weitere Reduzierung der Personenzahl in Höhe von max. 5 Prozent ist bis 48 Stunden vor Buchungstermin ohne Berechnung möglich. Eine Erhöhung der Personenzahl ist vor der jeweiligen Buchungslage und Verfügbarkeit abhängig. Kann eine Erhöhung der Personenzahl aus Gründen fehlender Verfügbarkeit nicht durchgeführt werden, berechtigt dies den Kunden nicht vom Vertrag zurück zu treten oder zu stornieren.

       

5. Rücktritt des Hotels

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls

-         Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

-         Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.

-         Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bez. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

-         Ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 1.2. vorliegt.

 

Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6.Zimmerbereitstellung,-übergabe,-rückgabe

 

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

7. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.